Wohnraumentwicklung ‚Im Knappenroth‘:

Forderungskatalog und Stellungnahme

Stand 11-2023

Forderungen Stand März 2023

 

  1. Die grundlegende und stark einschränkende Zielsetzung des Stadtentwicklungsamtes in der Auslobung des Wettbewerbs zur Planung eines Bauprojektes Im Knappenroth (s.u.) ist zu relativieren und die Standards der geplanten Wohnqualität genauer zu definieren. Die Anzahl der angestrebten Wohneinheiten ist deutlich zu reduzieren. Die Beachtung soll bereits in der Beauftragung zum städtebaulichen Rahmenplan mit einer Erweiterung zur Einhaltung des zu erwartenden Saarländischen Klimaschutzgesetzes erfolgen.

    Auszug aus Auslobung: …„möglichst hohen Maß an Verdichtung“…und …„Es ist beabsichtigt, dass Stadt und Inverstoren jeweils die Entwicklung und Realisierung der in ihren Bereichen geplanten Entwicklungen selbst umsetzen. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit ebenfalls ein großes Gewicht beizumessen. Im Planungsgebiet sollen bis zu 550 neue Wohneinheiten geschaffen werden…(Landeshauptstadt Saarbrücken, Kooperatives Verfahren für den Städtebau - Städtebauliche Entwicklung von Wohnbauflächen im Bereich KNAPPENROTH im Stadtteil Malstatt https://www.saarbahn.de/media/download-627bc0ea83079 )

  2. Für die Planung ist (wie am 6.10.2022 vom Stadtbaudirektor angekündigt) ein neues Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben. Dabei sollen nicht nur durch statistische Hochrechnungen die Zahlen erhoben werden, sondern durch reale Zählungen an den Verkehrsknotenpunkten und im Ludwigskreisel. Zusätzlich muss ein Verkehrskonzept für den Bereich Rastpfuhl/Rußhütte erstellt werden.
     
  3. Wegen des massiven Eingriffes in diese wichtige Kaltluftschneise für die Stadtmitte, die mit Ausnahme weniger Bäume komplette Abholzung des Geländes und die hohe Dichte der Bebauung und weitgehende Versiegelung ist eine entsprechende Begrünung im Gelände und im direkten Umfeld vorzunehmen und nachzuweisen.
     
  4. Das Bauprojekt soll frühestens (auch in Teilbereichen) in Angriff genommen werden, wenn:
     

    • die Ableitung der Abwässer komplett geklärt und ausreichende Maßnahmen zum Überschwemmungsschutz der Rußhütte (z.B. durch Rückhaltebecken) ausreichend geplant sind bzw. die Planung mit Gutachten für eine Schwammstadt vorliegt.
       

    • die Untertunnelung des Bahngleises in Höhe St. Marien als notwendige Bedingung zum Baubeginn anerkannt, abgestimmt, genehmigt und ausfinanziert ist.
       

    • ausreichend Plätze in Kindertagesstätten und Grundschulen quartiersnah zur Verfügung gestellt werden können.

      ausreichende und attraktive Angebote für Kinder und Jugendliche als Ersatz für die wegfallenden Spielmöglichkeiten geschaffen wurden.

    • es ein durchführbares und abgestimmtes und finanzierbares Konzept einer zentralen Energieversorgung des Quartiers besteht.
       

    • attraktive und sichere Fahrradwege innerhalb des Quartiers und in die Stadtmitte geschaffen wurden bzw. in den bestehenden Flächen sichergestellt wurden, so dass ein priorisierter Radverkehr möglich ist.
       

    • den Anwohnern ausreichende und überprüfbare Verfahren zur Vermeidung von Teerstäuben beim Terrassieren des Geländes sowie beim Verbringen in das Verwahrbauwerk dargestellt werden.
       

    • das Verwahrbauwerk ausreichend und nachweisbar gegen Ausschwemmungen und Abrutschen gesichert ist und dazu entsprechende Gutachten einzuholen sind.
       

    • die Altlasten in den Bereichen der ehemaligen Mülldeponie und ehemaligen Saarbrücker Eisenhandelsgesellschaft gutachterlich geprüft und ordnungsgemäß entsorgt werden.
       

    • die Kontaminierungen mit Teerresten entlang der ehemaligen Pipeline/Pumpleitung und an die Verladestation am ehemaligen Bahngleis in besonderem Maße in die ordnungsgemäße Entsorgung aufgenommen und nachgewiesen ist.
       

    • Geeignete Maßnahmen gegen sog. ‚wildes Parken‘ in den Anliegerstraßen (insbesondere bei der Schaffung eines autoarmen Quartiers) entwickelt wurden.
       

  5. Im gesamten weiteren Planungsprozess und während der Bauphase sowie weiterhin sind regelmäßig angemessene Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung durchzuführen an denen neben der Stadt auch die Investoren und die Bahn verpflichtend teilnehmen sollten.